AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mediatronics GmbH
Gewerbeallee 4, 45478 Mülheim a. d. Ruhr

Stand März 2010

Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Verbindlichkeiten von Angeboten

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.

Auftragsannahme

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustande kommen des Vertrages gegeben.

Preise

Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn der US$ zur Euro (?) zwischen Auftragserteilung und Lieferung (= Rechnungsstellung) um mehr als 3 % schwankt. Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Wochen nach dem Datum der Auftragserteilung erfolgen soll, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Preise können von uns geändert werden bei der Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens des Bestellers.

Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Witterung, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, sowie Lieferverzug des Vorlieferanten, tritt Lieferverzug nicht ein. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.

Versendung - Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Liefertrist eine Bestimmung trifft. Eine Versandversicherung wird prinzipiell abgeschlossen. Wird dies vom Käufer nicht gewünscht, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.

Aufstellung und Betriebsbereitschaft

Die Lieferungen und Leistungen gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im Übrigen mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.

Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu zahlen. Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer. Teillieferungen, sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen. Wird der erteilte Auftrag per Factoringverfahren abgerechnet, kann Schulden befreiende Zahlung nur auf den auf der Rechnung angegebenen Konten erfolgen. Ist mit dem Käufer Abrechnung nach dem Factoringverfahren vereinbart, kann dieses nur durch unsere schriftliche Zustimmung aufgehoben werden. Ab diesem Zeitpunkt treten automatisch die normalen, zu Grunde gelegten Zahlungsbedingungen und Abrechnungsverfahren in Kraft.

Mindermengenzuschläge

Zur Deckung von Kosten bei der Erteilung von Aufträgen mit einem Rechnungswert von unter 100 ? sind wir berechtigt einen Mindermengenzuschlag von 15,00 ? zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter verlängertem und erweiterten Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäfts-Verbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoabforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer in solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im Übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittlungsverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unserer Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist.

Gewährleistung

Für Mängel haften wir wie folgt:
Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart oder vom Hersteller anders vorgegeben wird, 12 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, gewahren wir 12 Monate Garantie. Diese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistungsfrist gemäß §447/1 BGB. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Anlieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von uns installiert werden, gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Wird die Übergabe aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als 1 Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen uns unverzüglich anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach unserer Wahl die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an uns zurücksenden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlenden Hinweisen auf mögliche Gefahren. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile wie Sicherungen, Batterien, Farbbänder, Druckköpfe usw. Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. Des Weiteren sind Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Mülheim a. d. Ruhr. Es wird nur Ware in originaler Verpackung zurückgenommen.

Grundlage der Gewährleistung von Software

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigen, technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern ferner weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder ?Bedürfnisse zu. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn das wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen uns sowie unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtgrund (z. b. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsätze, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

Schutzrechte

Sollte der Käufer wegen unmittelbarere Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach diesem Vertrag von uns gelieferte Ware in Anspruch genommen werden, so haften wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadenersatzansprüche, sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich, bei folgenden Voraussetzungen: Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt. Der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Haftung entfällt: Wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellen. Für Verletzungsverhandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist, oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt. Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl, entweder dem Käufer das Recht verschaffen die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung erstatten. Mit dem Verkauf der Ware wird keine Lizenz zur Benutzung von Patentrechten gewährt, die Kombination von Gegenständen, Gegenständen oder Verfahren betreffen, in die die Ware eingebaut wird oder eingebaut werden könnte.

Software

An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns, bzw. bei den jeweiligen Herstellern der Programme. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz angefertigt werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen als erteilt. Für urheberrechtliche Verstöße des Herstellers übernehmen wir keinerlei Haftung - eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages kann hierdurch nicht erfolgen.

Sonstiges

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Produkt-Informationen und Preisen, insbesondere per Telefax, gilt als gegeben. Ist dies nicht der Fall, so hat dies der Käufer gegenüber uns schriftlich mit- zuteilen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.i Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

Datenspeicherung/Datenschutz

Die Mediatronics GmbH speichert Kundendaten gemäß § 33 BDSG. Diese Daten werden vertraulich behandelt und dienen dem Geschäftszweck. Die Weitergabe von Daten erfolgt nur, sofern sie für den Geschäftszweig erforderlich und sich dem Kunden keine Nachteile daraus ergeben. Außerhalb dieser für die gemeinsame Geschäftsbeziehung notwendigen Ausnahme werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Erfüllungsort - Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Mülheim a. d. Ruhr. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Widerrufsbelehrung für Online-Bestellung

Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von ihn benannter Dritter der nicht der Beförderer der Ware ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat, bei der in Teilsendungen oder Stücken gelieferten Ware allerdings erst ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter der nicht der Beförderer ist, die letzte Teil Sendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben, beziehungsweise hat.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der:

Mediatronics GmbH
Gewerbeallee 4
45479 Mühlheim an der Ruhr

Mittels einer eindeutigen Erklärung zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben dass sie eine andere Art der Lieferung als die von Ihnen angebotene günstige Standard Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktionen eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem wir uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten an unsere Anschrift

Gewerbeallee 4
45479 Mülheim an der Ruhr

oder an gegebenenfalls andere Personen, die wir Ihnen benennen dürfen, zurückzugeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
Kann die Ware nicht als ein einzelnes Paket zurückgesendet werden haben sie auch die Kosten für den Paletten Versand oder etwaigen Sondertransport zu tragen wenn dies per Paketdienst nicht möglich ist.

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